Investieren in Frankreich
Die Investition in Frankreich kann über kommerzielle oder zivilrechtliche Gesellschaften jeder Art und jeder Größe erfolgen, die im französischen Recht streng definierten und durch das nationale Recht geregelten Gesellschaftsformen unterliegen, größere Strukturen wie z. B. sociétés anonymes, über SARL, Zivilgesellschaften, Unternehmenszusammenschlüsse oder einzelne Unternehmen oder europäische Gesellschaften, wobei die Investitionen auch aus Fusionen, Übernahmen, Veräußerungen, Unternehmensgründungen oder Teileinführungen von Vermögenswerten sowie grenzüberschreitende Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen hervorgehen können. Der Unternehmer, der in Frankreich investiert, ist somit in vielerlei Hinsicht mit dem französischen Recht konfrontiert und muss über die zu erfüllenden Bedingungen informiert werden, um nicht den Streitigkeiten des Zivil-, Handels- und Strafrechts oder eventuellen steuerlichen und administrativen Schwierigkeiten, z. B. die Erfordernisse des Einwanderungsrechts und gegebenenfalls die besonderen Bedingungen für das Aufenthaltsrecht, je nach persönlicher Situation, zu erfüllen, zu erliegen. Er ist in der Tat mit dem Konzept des französischen Rechts zur sozialen Verantwortung des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die Grundrechte und den Umweltschutz, konfrontiert, das die Rechte und der Situation des Arbeitnehmers breit berücksichtigt, sei er unmittelbar im Inland tätig oder entsandt, arbeite er an einem Grenzübergang oder sei er nach innerstaatlichem französischem Recht beschäftigt, halte er sich rechtmäßig oder illegal, es bestehen kollektive Arbeitsbeziehungen mit Organen der Arbeitnehmervertretung wie den Wirtschafts- und Sozialräten oder den transnationalen Organen der Arbeitnehmervertretung, beispielsweise den europäischen Betriebsräten. Die individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen werden besonders um den Aspekt der Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern geregelt, die im Rahmen der Investition rechtlich betroffen sind. Dies gilt für alle Ebenen und Formen von Investitionen in Frankreich, ob den Kauf von Produkten und Dienstleistungen, Immobilienakquisitionen oder andere Investitionen bzw. attraktive Finanzanlagen in Frankreich. In diesem Zusammenhang gehören die internationale Besteuerung, die Gegenstand zahlreicher bilateraler Steuerabkommen und zahlreicher innerstaatlicher Steuervorschriften ist, das lokale Rechtssystem der betreffenden Immobilie, das auf den Nachlass anwendbare Recht und dessen Besteuerung, zu den schwierigen Fragen, bei denen die Verwaltung von Rechtsstreitigkeiten und die administrative Überwachung besonderer Situationen sowie die gütliche Beilegung von Streitfällen beherrscht werden müssen.
Dieser allgemeine Informationsartikel ist am 27. Juni 2025 auf dem neuesten Stand und kann nicht als vollständig bezeichnet werden.
Internationale Streitigkeiten vor französischen Gerichten in Zivil-, Handels- und Arbeitsrechtssachen
Vor den französischen Gerichten gehören internationale Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich der Zivilgerichte wie die Tribunaux judiciaires, die die Mehrzahl der Rechtsstreitigkeiten abdecken, die in erster Linie Privatpersonen und private Unternehmen außerhalb des Handelsgeschäfts betreffen (z. B. in Bezug auf gerichtliche Entscheidungen über Familienbeziehungen, Erbschaft, Einziehung von Unterhaltszahlungen, Bankstreitigkeiten, Streitigkeiten mit Versicherungsgesell-
schaften, Verbraucherrecht, Streitigkeiten über die Zahlung von Wohnungsmieten), im Handelsgericht gehörte die Gerichtszuständigkeit der Tribunaux de commerce sowie gleichgestellten Handelsgerichte wie den Tribunaux des activités économiques, die seit 2025 in einigen Ortschaften im Bereich des Handels auf Versuchsbasis eingerichtet wurden (sie behandeln z. B. Insolvenzverfahren von Handelsunternehmen, vertragliche Beziehungen zwischen Handelsgesellschaften), in erster Linie gehörte die Arbeitsgerichtsbarkeit der Conseils de prud‘hommes (z. B. im Zusammenhang mit einer beanstandeten Kündigung, einem Antrag auf Lohnfortzahlung oder einer Klage wegen Belästigung), wobei die Möglichkeiten der Einlegung von Rechtsmitteln vor den Berufungsgerichten (Cours d’appel) und dem Kassationsgericht (Cour de cassation) streng geregelt sind, wo immer das Gesetz die Möglichkeit der Ausübung dieser Rechtsmittel anerkennt. Die Zuständigkeit dieser Gerichte ergibt sich insbesondere aus innerstaatlichen Rechtsvorschriften wie dem Code de procédure civile und häufig, im Einzelfall, europäischen Verordnungen oder internationalen Übereinkommen mit variabler Geometrie: zum Beispiel die europäische Verordnung Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die europäische Verordnung Nr. 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen oder das Übereinkommen von Lugano vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Die Bestimmung des zuständigen Gerichts ergibt sich aus der Analyse der Umstände des konkreten Falles im Hinblick auf die Texte, was in bestimmten Situationen dazu führen kann, dass die gerichtliche Zuständigkeit der französischen Gerichte legitimiert wird. Man muss sich dann die Frage der Bestimmung des auf den Rechtsstreit anwendbaren Rechts sowie die Frage der Möglichkeit vor Augen halten, die von den französischen Gerichten ergangenen Urteile im Ausland anzuerkennen und ordnungsgemäß anzuwenden. Diese Fragen werden auch teilweise durch transnationale Texte geregelt, wobei auch mögliche alternative Streitbeilegungsverfahren wie Schlichtung, Mediation oder Schiedsverfahren berücksichtigt werden.
Dieser allgemeine Informationsartikel ist am 27. Juni 2025 auf dem neuesten Stand und kann nicht als vollständig bezeichnet werden.
Maître Sandie CALME Entrepreneur Individuel
Avocate au Barreau de Paris
Maître Sandie CALME Entrepreneur Individuel, avocate
Dr. Sandie CALME hat an der juristischen Fakultät der Paris 1 Pantheon Sorbonne Universität promoviert und wurde sowohl in Frankreich als auch in Deutschland ausgebildet. Sie ist eine Autorin mit Erfahrung im Lehr- und Forschungsbereich.
Sie hat an der rechtsvergleichenden Forschungsarbeit der Study Group on a European Civil Code teilgenommen und ist Spezialistin für internationales und europäisches Recht.
Sie bietet Rechtsberatung und Unterstützung bei Streitigkeiten und Vertragsgestaltung in folgenden Bereichen an: Haftungsrecht, Wirtschaftsrecht, Transportrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, internationales und europäisches Recht, französischsprachiges und deutschsprachiges Recht, Recht der deutsch-französischen Beziehungen.
Kontakt:
Maître Sandie CALME Entrepreneur Individuel
Avocate (französische Rechtsanwältin) in Paris, Spezialistin für internationales und europäisches Recht
Tel. : 00 33 (0)6 27 40 09 46
Email : sandiecalme@yahoo.fr
Anschrift : 74 rue de Rome 75008 Paris